Für unseren Mittagsbetreuung gelten folgende Aufnahmekriterien:
1. Einschulung in die Grundschule I - Mühlstraße ist Voraussetzung für eine Aufnahme.
2. Geschwisterkinder werden vorrangig aufgenommen.
3. Kinder aus unseren anderen AWO Einrichtungen im Landkreis oder von MitarbeiterInnen unseres AWO Kreisverbandes können vorrangig aufgenommen werden.
Die restlichen Plätze werden nach Eingang der Vormerkunterlagen vergeben. Bei der Platzvergabe können ggf. der familiäre und soziale Hintergrund berücksichtigt werden. In der Regel werden die nächsten Plätze zum 01. September frei. Eine Aufnahme unter dem Schuljahr ist nur dann möglich, wenn ein Platz frei sein sollte.
Aufgrund des Doppelsprengels der Grundschule I mit den beiden Schulhäusern in der Geisleithenstraße und der Mühlstraße, erfolgt die Platzvergabe immer erst nach der Schuleinschreibung Ende April/Anfang Mai, wenn bekannt ist welches Kind in welches Schulhaus eingeschult wird.
Wir bitten auf vorzeitige telefonische Anfragen zu verzichten!
Sollten Sie sich für unsere beiden Einrichtungen (Hort Geisleithenstraße, Mittagsbetreuung Mühlstraße) anmelden wollen, genügt es eine Anmeldung auszufüllen und zuzuschicken. In diesem Fall können Sie beide Einrichtugen ankreuzen. Je nach Platzsituation versuchen wir gemeinsam mit der Grundschule und der Stadt Zirndorf möglichst allen angemeldeten Kindern einen Betreuungsplatz zu ermöglichen. Eine Priorität, welche Einrichtung sie bevorzugen, können Sie gerne vermerken. Wir bitten aber um Verständis, dass nicht immer alle Prioritäten bei der Platzvergabe berüchsichtigt werden können.
Sie können sich vorab jederzeit über unser Vormerkformular anmelden. Dieses senden Sie uns bitte im Vorfeld per Post, e-mail oder Fax zu.
Hier finden Sie unser Formular zur Anmeldung: